Das Verkehrsrecht umfasst mehrere Spezialgebiete, welche alle einen Bezug zum Straßenverkehr haben. Im Einzelnen sind das:
Das Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht besteht aus den Bereichen Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht. Das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsunfallrecht behandelt die Fragen der Haftung für Schäden o. a., insbesondere Unfallschäden. Zum Verkehrsvertragsrecht gehören alle Vorschriften rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.
Das Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht beinhaltet alle Strafnormen, welche mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen, so z. B. das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht
Zum Ordnungswidrigkeitenrecht gehören beispielsweise die Vertretung gegen Bußgeldbescheide wegen Falschparkens oder Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Das Verkehrsversicherungsrecht (v. a.Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung)
Das Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht
Das Fahrerlaubnisrecht beschäftigt sich z. B. mit Erteilung der Fahrerlaubnis, Verlust der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), dem Zulassungsrecht vor allem mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Das Straßenverkehrsrecht ist ein typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z. B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft usw.) zuständig. Teilweise werden aber auch Privatpersonen oder private Träger mit hoheitlichen Aufgaben betraut, man spricht dann von sog. „Beliehenen" (z. B. der TÜV).