Jeder hat Anspruch auf ein rechtmäßiges und faires Verfahren. Ich verstehe es als meine Aufgabe:
- Die Mandanten vertrauensvoll zu begleiten
- ihre Situation und Erfolgsaussichten fair und offen darzulegen
- und mich mit hoher Fachkompetenz für ihr Recht einzusetzen
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren werden Sie, soweit ich Sie vertrete, bereits im Ermittlungsverfahren, also von Anfang an begleitet, um so sicher zu gehen, dass Ihre Rechte bewahrt werden. Sie werden strafrechtlich beraten und vertreten, sowohl als Beschuldigter oder Angeklagter im Strafverfahren als auch bei einer Nebenklage als Vertreter der Nebenkläger oder als Zeugenbeistand.
Berührungen mit Teilbereichen des Strafrechts im täglichen Leben kommen häufiger vor als allgemein angenommen wird.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick der Bereiche die strafrechtliche Relevanz beinhalten und von mir vertreten werden:
- Allgemeines Strafrecht (also unter anderem Straftaten gegen das Leben, Körperverletzung, Urkundenfälschung, Beleidigung etc.)
- Verkehrsstrafrecht (Alkoholfahrten, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung etc.)
- Betäubungsmittelstrafrecht (Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubten Drogen)
- Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkoholfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc.)
- Wirtschaftsstrafrecht (Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht)
- Jugendstrafrecht
- Arbeitsstrafrecht (hier gilt besonderes Augenmerk der Beratung von Unternehmern im Vorfeld)
- Aktive Strafverfolgung und Opfervertretung (Interessenwahrnehmung und Vertretung von Betroffenen nach Straftaten)
- Privatklagen und Nebenklagen im Strafrecht
- Rechtsmittel (insbesondere Berufungen und Revisionen)