In arbeitsrechtlichen Fragen besteht Beratungsbedarf sowohl auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite.
Unternehmerische Personalentscheidungen werden oftmals durch gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung erschwert. Der Arbeitnehmer sollte seine rechtlichen Möglichkeiten kennen.
Ich unterstütze sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in personellen Angelegenheiten, bspw.:
- bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen,
- durch Beratung bei einer Zielvereinbarung
- durch Begleitung bei einer Umstrukturierung oder eines Betriebsübergangs
- durch Konfliktmanagement bei Mobbing
- durch Beratung im Vorfeld einer Kündigung oder im Umfeld eines Aufhebungsvertrages
- durch gerichtliche Vertretung im Zuge einer Kündigungsschutzklage oder anderen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen
- in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten
- durch punktuelle Beratung in kritischen Situationen (z.B. bei Abmahnung, bei Haftungsinanspruchnahme oder in einem schwelenden Konflikt)
In Bereich Sozialrecht finden Sie bei mir Rat und Unterstützung u.a. zu den Rechtsmaterien Arbeitslosengeld (ALG I) und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Hartz IV), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Wohngeld, bei Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum und um Anerkennung einer Berufskrankheit.